Rechtsprechung
BSG, 25.02.2015 - B 11 AL 78/14 B |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Hinderung der Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung; Substantiierte Beschwerdebegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- SG Berlin - S 60 AL 4186/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - L 29 AL 107/10
- BSG, 25.02.2015 - B 11 AL 78/14 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 25.02.2015 - B 11 AL 78/14 B
Wird das Vorliegen eines Verfahrensmangels geltend gemacht (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels wie bei einer Verfahrensrüge innerhalb einer zugelassenen Revision zunächst die diesen Verfahrensmangel des LSG (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert bezeichnet werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34 und 36;… vgl auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 160a RdNr 16 mwN).Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsansicht des LSG - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36).
Die Beschwerdebegründung hat deshalb grundsätzlich so substantiiert und schlüssig zu sein, dass sich das Gericht bereits auf dieser Grundlage ein Urteil darüber bilden kann, ob die geltend gemachten Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - es als möglich erscheinen lassen, dass das Urteil darauf beruht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14;… SozR 3-1500 § 160 Nr. 33;… vgl auch Karmanski in Roos/Wahrendorf, SGG, 1. Aufl 2014, § 160a RdNr 86 mwN).
- BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B
Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts
Auszug aus BSG, 25.02.2015 - B 11 AL 78/14 B
Die Beschwerdebegründung hat deshalb grundsätzlich so substantiiert und schlüssig zu sein, dass sich das Gericht bereits auf dieser Grundlage ein Urteil darüber bilden kann, ob die geltend gemachten Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - es als möglich erscheinen lassen, dass das Urteil darauf beruht (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; SozR 3-1500 § 160 Nr. 33;… vgl auch Karmanski in Roos/Wahrendorf, SGG, 1. Aufl 2014, § 160a RdNr 86 mwN). - BSG, 14.02.1957 - 8 RV 691/55